Winterdienst und Schneeräumung

Damit Sie den Winter geniessen können.

Zweck des Winterdienstes ist die Sicherstellung der Befahr- und Begehbarkeit und von Strassen und Gehwegen sowie die Bekämpfung der Winterglätte. Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet die Sicherheit zu gewährleisten. Sie als Eigentümer können diese Pflicht auf uns übertragen.

Zur Durchführung des Winterdienstes benötigen wir unsere Winterdienstfahrzeuge mit Schneepflügen. Auch viele Gehwege werden bei uns von Hand vom Schnee und Eis befreit.

Unsere geschulten Mitarbeiter haben die Möglichkeit, auf Grund ihrer Erfahrungen der Situation angepasst, dosierte Streumengen gezielt in den Gefahrenbereich zu bringen.

 

Fragen Sie uns unverbindlich an. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Objekt.